Die Freiheit des Einzelnen findet dort ihre Grenzen,
wo die Rechte des anderen verletzt werden.
Die Hausordnung gibt uns den großen Rahmen für das respektvolle Miteinander an unserer Schule vor.
Sie soll Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten sein.
Alle am Schulleben Beteiligten erhalten diese Regeln und sind verpflichtet, sie jederzeit zu beachten und ihre Durchsetzung zu unterstützen.
Folgende Schwerpunkte erachten wir als wichtig:
1. Verhalten in der Schule
Jeder, der in dieser Schule lernt, arbeitet oder zu Besuch ist, hat die Pflicht sich so zu verhalten, dass er anderen am Schulleben Beteiligten höflich und respektvoll gegenübertritt und niemandem körperlichen oder seelischen Schaden zufügt. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist grundsätzlich Folge zu leisten.
Mit eigenen und fremden Gegenständen müssen alle sorgfältig und schonend umgehen. Entstandene Schäden sollen gemeldet und die Verantwortung dafür übernommen werden.
2. Unterrichtsbeginn
Die Aufsicht beginnt um 7.40 Uhr. Beim Klingeln suchen alle SchülerInnen zügig ihre Klassen auf. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Jacken und Turnbeutel werden im Flur an die dafür vorgesehenen Haken gehängt. Alle SchülerInnen sollen sich im ganzen Schulhaus rücksichtsvoll bewegen.
3. Pausen
Die Pausen sind dazu da, sich an der frischen Luft zu bewegen und sich vom Stillsitzen im Klassenraum ein wenig zu erholen. In Regenpausen müssen die SchülerInnen in der Klasse bleiben. Die aufsichtführende Lehrperson entscheidet, ob eine Regenpause stattfindet oder nicht. Alle Lehrerinnen bleiben während der Regenpause in den Klassenräumen. Ein Lehrerwechsel erfolgt nach der Pause. Abfälle sind in die entsprechenden Mülleimer zu werfen.
Bäume, Sträucher, Blumen und Spielgeräte müssen vor mutwilliger Zerstörung geschützt werden. In den Pausen muss zudem auf das Spiel der anderen geachtet und Rücksicht genommen werden. Wenn Meinungsverschieden-heiten auftreten, dann müssen sie im Gespräch oder mit Hilfe der Aufsicht geklärt werden.Sollten Kinder einen Schaden verursacht haben, dann müssen sie versuchen, ihn wiedergutzumachen.
4. Toilettengänge
Toilettengänge sollen möglichst vor dem Unterricht und/oder während der Pausen stattfinden. Alle SchülerInnen haben die
Pflicht, sich an die in den Toilettenräumen aushängenden Regeln zu halten.
5. Im Klassenraum
Für das Aussehen der Klassenräume und der gesamten Schule ist jeder Einzelne mit verantwortlich. Alle sollen dazu beitragen, dass Abfälle nicht liegen bleiben und Wände, Tische sowie Stühle ordentlich behandelt werden.
Wenn die LehrerInnen nach der Pause noch nicht sofort im Klassenraum sein sollten, dann verhalten sich alle SchülerInnen leise und rücksichtsvoll und bleiben auf dem Sitzplatz. Nach Unterrichtsschluss werden die Klassenräume abgeschlossen.
6. Die Turnhalle
Die Turnhalle darf nur mit Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers betreten werden. Wer nicht mitturnen kann, benötigt eine
schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest am Tag des Sportunterrichts. Uhren oder Schmuckstücke jeglicher Art sind vor der Sportstunde abzulegen oder abzukleben. Um den
empfindlichen Boden der Turnhalle zu schonen und sauber zu halten, benötigen alle Hallenturnschuhe, die nur während der Sportstunden getragen werden. Turngeräte dürfen nur unter Anleitung einer
Lehrerin/eines Lehrers benutzt werden.
7. Fundsachen
Sollten von SchülerInnen Gegenstände gefunden werden, die ihnen nicht gehören, müssen diese bitte unbedingt abgegeben
werden. Wertvolle Gegenstände, wie Schmuck, Uhren, Brillen usw. sind umgehend der Aufsichtsperson zu bringen. Geld
und andere wertvolle Sachen sollten nicht unnötigerweise mit in die Schule gebracht werden. Wenn etwas verloren geht, wird es von der Schule nicht ersetzt. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleidungsstücke entsorgt.
8. Vermeidung von Gefahren und Verhalten bei Gefahren
Das Ertönen des Feueralarms bedeutet, dass alle Personen auf kürzestem Weg das Schulgebäude verlassen müssen. Alle SchülerInnen müssen sich unbedingt nach den Anordnungen der Lehrpersonen richten und dürfen den Klassenverband nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsperson verlassen! Vor dem Verlassen der Räume werden die Fenster und Türen von den Lehrpersonen geschlossen. Um zu vermeiden, dass Unberechtigte das Schulgebäude während des Schulbetriebs betreten, werden die Außentüren des Schulgebäudes um 8 Uhr und nach jeder Pause geschlossen.
9. Verlassen des Schulgeländes
SchülerInnen dürfen das Schulgelände während der Schulzeiten nicht eigenmächtig, ohne Erlaubnis eines Lehrers/einer
Lehrerin oder einer Betreuungskraft verlassen.
10. Verbote
Schneeballschlachten, das Werfen von Steinen sowie das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, z. B.: Messer, Stöcke, Feuerzeuge, Lederbälle etc. ist verboten. Handys und elektronische Spielgeräte dürfen nicht mitgebracht werden! Ausnahmen müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Sollten die Lehrpersonen auf solche Gegenstände aufmerksam werden, sind diese sofort von ihnen einzuziehen. Die Eltern werden benachrichtigt und NUR ihnen wird der Gegenstand ausgehändigt. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot.
11. Mitwirkungspflicht der Eltern
a) Krankmeldung
Nach § 22 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen müssen Eltern ihre Kinder bereits vor Schulbeginn krankmelden. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.
b) Kopfläuse, Würmer und andere Parasiten
Nach einem Läusebefall oder einem Befall mit anderen Parasiten muss immer ein ärztliches Attest für die Rückkehr in den Unterricht vorgelegt werden.
Diese Regelung gilt auch im Falle eines erstmaligen Läusebefalls. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das Kind ist dann nissenfrei, bzw. frei von Würmern und anderen Parasiten.
c) Elternbriefe
Rückmeldungen sowie die Abgabe von Geldbeträgen sollen spätestens bis zur angegebenen Frist erfolgen.
d) Telefonkette
Die Telefonkette soll unverzüglich fortgesetzt werden. Veränderungen der Telefonnummer müssen der Schule sofort mitgeteilt
werden.
12. Datenschutz
Die Schule gibt grundsätzlich keine personenbezogenen Daten weiter. Mit Ihrer Zustimmung werden folgende
Ausnahmen gemacht:
a) Telefonnummern zur Anfertigung einer klasseninternen Telefonkette.
b) Homepage
Bei der Veröffentlichung von Fotos wird sichergestellt, dass Kinder nur in Gruppen abgebildet werden. Zuordnungen von Namen und Bildern werden vermieden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
13. Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können gemäß § 54 bis § 58 der Schulordnung für die öffentlichen
Grundschulen Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden.
Die Hausordnung wurde in Zusammenarbeit mit dem Kollegium der Leo Stausberg Schule und dem Schulelternbeirat erstellt.