Die Hausordnung

 

Hausordnung

der

Leo Stausberg Grundschule

Brohl-Lützing

 

 

Die Freiheit des Einzelnen findet dort ihre Grenzen,

wo die Rechte des anderen verletzt werden.

 

 

Die Hausordnung gibt uns den großen Rahmen für das respektvolle Miteinander an unserer Schule vor.

Sie soll Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten sein.

Alle am Schulleben Beteiligten erhalten diese Regeln und sind verpflichtet, sie jederzeit zu beachten und ihre Durchsetzung zu unterstützen.

 

Folgende Schwerpunkte erachten wir als wichtig:

1.            Verhalten in der Schule

2.            Unterrichtsbeginn

3.            Pausen                                              

4.            Toilettengänge

5.            Im Klassenraum

6.            Die Turnhalle

7.            Fundsachen

8.          Vermeidung von Gefahren und Verhalten bei Gefahren

9.            Verlassen des Schulgeländes

10.         Verbote

11.         Smartwatches und Handys

12.         Mitwirkungspflicht der Eltern

13.         Datenschutz

14.         Verstöße gegen die Hausordnung

 

                                                                                                                                               Stand: Nov. 2022

 

1. Verhalten in der Schule

Jeder, der in dieser Schule lernt, arbeitet oder zu Besuch ist, hat die Pflicht sich so zu verhalten, dass er anderen am Schulleben Beteiligten höflich und respektvoll gegenübertritt und niemandem körperlichen oder seelischen Schaden zufügt. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Mit eigenen und fremden Gegenständen müssen alle sorgfältig und schonend umgehen. Entstandene Schäden sollen gemeldet und die Verantwortung dafür übernommen werden.

 

2. Unterrichtsbeginn

Die Aufsicht beginnt um 7.40 Uhr. Beim Klingeln suchen alle SchülerInnen zügig ihre Klassen auf. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Jacken und Turnbeutel werden im Flur an die dafür vorgesehenen Haken gehängt. Alle SchülerInnen sollen sich im ganzen Schulhaus rücksichtsvoll bewegen.

 

3. Pausen

Die Pausen sind dazu da, sich an der frischen Luft zu bewegen und sich vom Stillsitzen im Klassenraum ein wenig zu erholen.

In Regenpausen müssen die SchülerInnen in der Klasse bleiben. Die aufsichtführende Lehrperson entscheidet, ob eine Regenpause stattfindet oder nicht. Alle Lehrerinnen bleiben während der Regenpause in den Klassenräumen. Ein Lehrerwechsel erfolgt nach der Pause.

Abfälle sind in die entsprechenden Mülleimer zu werfen.

Bäume, Sträucher, Blumen und Spielgeräte müssen vor mutwilliger Zerstörung geschützt werden.

In den Pausen muss zudem auf das Spiel der anderen geachtet und Rücksicht genommen werden.

Wenn Meinungsverschiedenheiten auftreten, dann müssen sie im Gespräch oder mit Hilfe der Aufsicht geklärt werden.

Sollten Kinder einen Schaden verursacht haben, dann müssen sie versuchen, ihn wiedergutzumachen.

 

 4. Toilettengänge

Toilettengänge sollen möglichst vor dem Unterricht und/oder während der Pausen stattfinden. Alle SchülerInnen  haben die Pflicht, sich an die in den Toilettenräumen aushängenden Regeln zu halten.

 

 5. Im Klassenraum

Für das Aussehen der Klassenräume und der gesamten Schule ist jeder Einzelne mit verantwortlich.

Alle sollen dazu beitragen, dass Abfälle nicht liegen bleiben und Wände, Tische sowie Stühle ordentlich behandelt werden.

Wenn die LehrerInnen nach der Pause noch nicht sofort im Klassenraum sein sollten, dann verhalten sich alle SchülerInnen leise und rücksichtsvoll und bleiben auf dem Sitzplatz.

Nach Unterrichtsschluss werden die Klassenräume abgeschlossen.

 

6. Die Turnhalle

Die Turnhalle darf nur mit Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers betreten werden. Wer nicht mitturnen kann, benötigt eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest am Tag des Sportunterrichts. Uhren oder Schmuckstücke jeglicher Art sind vor der Sportstunde abzulegen oder abzukleben. Um den empfindlichen Boden der Turnhalle zu schonen und sauber zu halten, benötigen alle Hallenturnschuhe, die nur während der Sportstunden getragen werden. Turngeräte dürfen nur unter Anleitung einer Lehrerin/eines Lehrers benutzt werden.

 

7. Fundsachen

Sollten von SchülerInnen Gegenstände gefunden werden, die ihnen nicht gehören, müssen diese bitte unbedingt abgegeben werden.

Wertvolle Gegenstände, wie Schmuck, Uhren, Brillen usw. sind umgehend der Aufsichtsperson zu bringen. Geld und andere wertvolle Sachen sollten nicht unnötigerweise mit in die Schule gebracht werden. Wenn etwas verloren geht, wird es von der Schule nicht ersetzt.

Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleidungsstücke entsorgt.

 

8. Vermeidung von Gefahren und Verhalten bei Gefahren

Das Ertönen des Feueralarms bedeutet, dass alle Personen auf kürzestem Weg das Schulgebäude verlassen müssen. Alle SchülerInnen müssen sich unbedingt nach den Anordnungen der Lehrpersonen richten und dürfen den Klassenverband nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsperson verlassen!

Vor dem Verlassen der Räume werden die Fenster und Türen von den Lehrpersonen geschlossen.

Um zu vermeiden, dass Unberechtigte das Schulgebäude während des Schulbetriebs betreten, werden die Außentüren des Schulgebäudes um 8 Uhr und nach jeder Pause geschlossen.

 

9. Verlassen des Schulgeländes

SchülerInnen dürfen das Schulgelände während der Schulzeiten nicht eigenmächtig, ohne Erlaubnis eines Lehrers/einer Lehrerin oder einer Betreuungskraft verlassen.

 

10. Verbote

Schneeballschlachten, das Werfen von Steinen sowie das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, z. B.: Messer, Stöcke, Feuerzeuge, Lederbälle etc. ist verboten.

Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot.

 

 

11. Smartwatches und Handys

Handys müssen in der Schule ausgeschaltet sein und im Schulranzen bleiben.                                                      Smartwatches müssen vor Unterrichtsbeginn abgenommen und im Ranzen verstaut werden. Sie dürfen erst nach Unterrichtsschluss wieder angezogen werden.

 

12. Mitwirkungspflicht der Eltern

a)   Krankmeldung

Nach § 22 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen müssen Eltern ihre Kinder bereits vor Schulbeginn krankmelden. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, in besonderen Fällen von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden.

 

b)   Kopfläuse, Würmer und andere Parasiten

Nach einem Läusebefall oder einem Befall mit anderen Parasiten muss immer ein ärztliches Attest für die Rückkehr in den Unterricht vorgelegt werden.

Diese Regelung gilt auch im Falle eines erstmaligen Läusebefalls. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das Kind ist dann nissenfrei, bzw. frei von Würmern und anderen Parasiten.

 

c)    Elternbriefe

Rückmeldungen sowie die Abgabe von Geldbeträgen sollen spätestens bis zur angegebenen Frist erfolgen.

 

d)   Telefonkette

Die Telefonkette soll unverzüglich fortgesetzt werden. Veränderungen der Telefonnummer müssen der Schule sofort mitgeteilt werden.

 

13. Datenschutz    

Die Schule gibt grundsätzlich keine personenbezogenen Daten weiter. Mit Ihrer Zustimmung werden folgende Ausnahmen gemacht:

a) Telefonnummern zur Anfertigung einer klasseninternen Telefonliste.

b)   Homepage

Bei der Veröffentlichung von Fotos wird sichergestellt, dass Kinder nur in Gruppen abgebildet werden. Zuordnungen von Namen und Bildern werden vermieden. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

 

14. Verstöße gegen die Hausordnung    

Bei Verstößen gegen die Hausordnung können gemäß § 54 bis § 58 der   

Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen Ordnungsmaßnahmen  

ausgesprochen werden. 

 

 

 

Die Hausordnung wurde in Zusammenarbeit mit dem Kollegium der Leo Stausberg Schule und dem Schulelternbeirat erstellt.